Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 25. Februar 2010 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Gewährung von Einstiegsgeld.
Seit dem 1. Januar 2005 bezieht der 1952 geborene Kläger vom Beklagten durchgängig Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Am 1. März 2007 beantragte er bei dem Beklagten die Gewährung von Einstiegsgeld zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit für die Zeit vom 1. März 2007 bis zum 29. Februar 2008.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|