Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 4. Januar 2012 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Gewährung von Leistungen der Pflegeversicherung.
Die 2002 geborene und bei der Beklagten pflegeversicherte Klägerin leidet an einer Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung und einer sozialen Anpassungsstörung. Mit Bescheid vom 2. September 2008 stellte das Landesamt für Gesundheit und Versorgung einen Grad der Behinderung von 50 fest.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|