Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 08. Juli 2011 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.
Kosten sind weder für das erst- noch für das zweitinstanzliche Verfahren zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Anerkennung eines Ereignisses vom 04. März 2008 als Arbeits-/Wegeunfall.
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