Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 29. März 2010 wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt von der Beklagten weiteres Verletztengeld und Verletztenrente nach einem anerkannten Arbeitsunfall.
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