Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 13. April 2010 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat der Klägerin auch die notwendigen außergerichtlichen Kosten für das Berufungsverfahren zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt die Anerkennung des Ereignisses vom 30. November 2007 als Arbeitsunfall.
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