LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 25.11.2010
L 3 U 9/10
Vorinstanzen:
SG Potsdam, vom 27.11.2009 - Vorinstanzaktenzeichen S 12 U 51/04

LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 25.11.2010 (L 3 U 9/10) - DRsp Nr. 2011/425

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.11.2010 - Aktenzeichen L 3 U 9/10

DRsp Nr. 2011/425

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 27. November 2009 wird zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Gründe:

I. Streitig ist die Anerkennung einer Berufskrankheit (BK) nach Nr. 2101 der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung (BKV) - Erkrankungen der Sehnenscheiden oder des Sehnengleitgewebes sowie der Sehnen- oder Muskelansätze, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können -.