Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 29. September 2010 geändert.
Dem Kläger wird für das Klageverfahren vor dem Sozialgericht Berlin ab dem 21. Mai 2010 Prozesskostenhilfe unter Beiordnung seines Prozessbevollmächtigten bewilligt; Monatsraten oder Beträge aus dem Vermögen sind nicht zu zahlen.
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