Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt/Oder vom 07. Mai 2009 wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I. Die Klägerin begehrt die Feststellung von Arbeitsunfallfolgen, die Gewährung von Verletztengeld, Verletztenrente und Heilbehandlung.
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