Die Beschwerde des Antragstellers zu 2) gegen den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 18. Mai 2011 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller zu 2) trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Verfahrensgegenstandes wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,- € festgesetzt.
Die Beschwerde des Antragstellers zu 2), die darauf gerichtet ist,
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