Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Neuruppin vom 24. März 2011 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin hat auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Wert des Verfahrensgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,- € festgesetzt.
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