Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Mit der noch anhängigen Beschwerde wendet sich der Antragsteller gegen den Beschluss des Sozialgerichts (
Gegenstand des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens erster Instanz war bei verständiger Würdigung (§ 123 Sozialgerichtsgesetz [SGG]) das Begehren, den Antragsgegner im Wege einer Regelungsanordnung iS von § 86b Abs 2 Satz 2 SGG zu verpflichten, dem Antragsteller für die Zeit vom 01. September 2010 bis zum 28. Februar 2011 Arbeitslosengeld II nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zu gewähren. Nachdem der Antragsgegner dem Antragsteller für die Zeit vom 22. September 2010 bis zum 31. März 2011 (Bescheide vom 22. Oktober 2010 und 02. November 2010) Arbeitslosengeld II gewährt hatte, hat das
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