Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 12. Mai 2011 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I. Die Beteiligten streiten um die Gewährung von Insolvenzgeld für den Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Mai 2008.
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