LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 18.03.2013
L 3 R 982/11
Vorinstanzen:
SG Potsdam, vom 12.08.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 16 R 485/10

LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 18.03.2013 (L 3 R 982/11) - DRsp Nr. 2013/13878

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.03.2013 - Aktenzeichen L 3 R 982/11

DRsp Nr. 2013/13878

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 12. August 2011 wird zurückgewiesen.

Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Gründe:

I. Der 1937 geborene Kläger begehrt von der Beklagten als Versorgungsträger für das Zusatzversorgungssystem der Anlage 1 Nr. 1 zum Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) die Feststellung von Zeiten der Zugehörigkeit zur Altersversorgung der technischen Intelligenz (AVItech) sowie die Feststellung der entsprechenden Arbeitsverdienste für seine Beschäftigungszeiten vom 12. Juli 1968 bis zum 30. April 1987.