Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Nichtzulassung der Berufung in dem Beschluss des Sozialgerichts Neuruppin vom 26. Mai 2015 wird als unzulässig verworfen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
I. Mit dem genannten Beschluss hat das Sozialgericht Neuruppin (
Hiergegen richtet sich der Antrag des Antragsstellers auf Zulassung der Berufung, die wegen grundsätzlicher Bedeutung zulässig sei.
II. Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Nichtzulassung der Berufung in dem angegriffenen Beschluss des
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