LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 13.06.2012
L 18 AL 176/12 B
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 23.04.2012 - Vorinstanzaktenzeichen S 53 AL 3426/11

LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 13.06.2012 (L 18 AL 176/12 B) - DRsp Nr. 2012/14540

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.06.2012 - Aktenzeichen L 18 AL 176/12 B

DRsp Nr. 2012/14540

Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 23. April 2012 wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten.

Gründe:

I. Die Beschwerde richtet sich gegen die Verweisung des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten.

Der Beschwerdeführer macht geltend, er habe sich mit Schreiben vom 31. Mai 2011 auf ein von der Beschwerdeführerin auf einer Internetseite veröffentlichtes Stellenangebot beworben. Den Umschlag mit dem Anschreiben sowie den Bewerbungsunterlagen habe er am 1. Juni 2011 und damit innerhalb der in der Ausschreibung genannten Bewerbungsfrist vom 19. Mai 2011 bis 3. Juni 2011 in den Hausbriefkasten des Jobcenters Charlottenburg-Wilmersdorf eingeworfen.

Zwei Wochen später habe er dann das Anschreiben des" Dienstleistungszentrums für Personalgewinnung und Organisationsangelegenheiten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bei der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest in Aurich" vom 14. Juni 2011 erhalten, mit dem ihm mitgeteilt worden sei, dass seine Bewerbung zwar eingegangen sei, aber als verspätet zurückgewiesen werde.