Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 16. Januar 2013 aufgehoben. Die Kosten des nach § 109 Sozialgerichtsgesetz eingeholten Gutachtens des Orthopäden Dr. R vom 8. Dezember 2011 werden der Staatskasse auferlegt, weil es den Kläger zur Rücknahme bewegt und damit maßgeblich zur Erledigung des Rechtsstreits beigetragen hat.
rechtskräftig
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