Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 01. Februar 2013 wird zurückgewiesen.
Der Antragsgegner und Beschwerdeführer hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Dem Antragsteller wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt L A, K, B, gewährt.
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