LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 06.07.2012
L 24 KA 18/11
Vorinstanzen:
SG Potsdam, vom 10.11.2010 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 KA 109/07

LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 06.07.2012 (L 24 KA 18/11) - DRsp Nr. 2012/19016

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.07.2012 - Aktenzeichen L 24 KA 18/11

DRsp Nr. 2012/19016

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 10. November 2010 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 20.000,- € festgesetzt.

Gründe:

I. Streitig ist eine höhere Vergütung der Klägerin aus vertragsärztlicher Tätigkeit für die Quartale III und IV/2005 sowie I und II/2006.

Die Klägerin ist seit 1. Juli 2000 als Fachärztin für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde mit Sitz in W zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen.