Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Sozialgerichts Cottbus vom 10. März 2011 insoweit aufgehoben, als darin ein Ordnungsgeld in Höhe von 300,- € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, eine Ordnungshaft von 3 Tagen festgesetzt worden ist. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Dem Beschwerdeführer sind die Kosten des Beschwerdeverfahrens zur Hälfte zu erstatten.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|