Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Berufung in dem Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 9. Mai 2011 wird als unzulässig verworfen.
Außergerichtliche Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
Die Beschwerde, mit der die Klägerin eine Zulassung der Berufung gegen den angefochtenen Gerichtsbescheid erstrebt, ist nicht zulässig. Denn das Sozialgericht (
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|