Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 18. März 2008 wird zurückgewiesen.
Der Antragsgegner trägt die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens.
Der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|