I. Auf die Berufung des Beklagten vom 1. Februar 2006 wird das Urteil des Sozialgerichts Regensburg vom 14. Juli 2005 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid vom 3. September 2004 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 3. Februar 2005 abgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die 1930 geborene Klägerin ist die Witwe des am 21.11.2003 verstorbenen Landwirts J. D ... Als Schwerkriegsbeschädigtem mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) um 50 v.H. haben ihm nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (
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