Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut
vom 14. Juli 2010 wird zurückgewiesen.
II.Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu
erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Gewährung von Rente wegen Erwerbsminderung.
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