I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 28.07.2005 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Höhe einer Verletztenrente sowie die Gewährung einer Verletztenrente über den 31.01.2000 hinaus.
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