LSG Bayern - Urteil vom 22.09.2010
L 12 KA 20/09
Vorinstanzen:
SG München, vom 30.09.2008 - Vorinstanzaktenzeichen S 43 KA 210/07

LSG Bayern - Urteil vom 22.09.2010 (L 12 KA 20/09) - DRsp Nr. 2011/19316

LSG Bayern, Urteil vom 22.09.2010 - Aktenzeichen L 12 KA 20/09

DRsp Nr. 2011/19316

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 30. September 2008 wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 7. hat der Kläger zu tragen.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Der Kläger wendet sich im Wege der defensiven Konkurrentenklage gegen die Zulassung des Beigeladenen zu 7.

Der Kläger ist seit 1985 in A-Stadt als Urologe vertragsärztlich zugelassen (Einzelpraxis).

Der Planungsbereich Landkreis A-Stadt in der Oberpfalz war vormals für Neuzulassungen in der Arztgruppe der Urologen gesperrt gewesen. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Bayern beschloss am 18. Januar 2006 eine Entsperrung, weil nach den aktuellen statistischen Daten nur noch ein Versorgungsgrad von 108,3 % bestand und damit die Grenze für eine Sperrung des Planungsbereiches wegen Überversorgung von 110 % unterschritten war.

In seiner Sitzung am 13. September 2006 erteilte der Zulassungsausschuss dem Beigeladenen zu 7. eine Zulassung als Urologe und genehmigte gleichzeitig eine Gemeinschaftspraxis mit dem Beigeladenen zu 8., der ebenfalls in A-Stadt/Opf. als Urologe vertragsärztlich tätig ist.