LSG Bayern - Urteil vom 21.04.2010
L 19 R 696/06
Vorinstanzen:
SG Nürnberg, vom 08.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 10 R 881/05

LSG Bayern - Urteil vom 21.04.2010 (L 19 R 696/06) - DRsp Nr. 2010/13243

LSG Bayern, Urteil vom 21.04.2010 - Aktenzeichen L 19 R 696/06

DRsp Nr. 2010/13243

I. Das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 08.09.2006 wird aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.

II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Streitig ist zwischen den Beteiligten, ob der Kläger über den 31.01.2005 hinaus einen Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Dauer gegen die Beklagte hat.