I. Das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 08.09.2006 wird aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist zwischen den Beteiligten, ob der Kläger über den 31.01.2005 hinaus einen Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Dauer gegen die Beklagte hat.
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