I. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 03.04.2007 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist ein Anspruch der Klägerin auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.
Die 1955 geborene Klägerin stellte am 09.03.2006 zum fünften Mal einen Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.
Die Klägerin hat keinen Beruf erlernt, zuletzt war sie von 1989 bis 2002 als Reinigungskraft versicherungspflichtig beschäftigt, danach folgten Zeiten der Arbeitsunfähigkeit/Arbeitslosigkeit.
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