LSG Bayern - Urteil vom 19.03.2014
L 16 AS 613/13
Vorinstanzen:
SG Regensburg, vom 18.06.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 16 AS 945/11

LSG Bayern - Urteil vom 19.03.2014 (L 16 AS 613/13) - DRsp Nr. 2014/7575

LSG Bayern, Urteil vom 19.03.2014 - Aktenzeichen L 16 AS 613/13

DRsp Nr. 2014/7575

Tenor

I.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Regensburg vom 18. Juni 2013 wird zurückgewiesen.

II.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand

Der Kläger begehrt vom Beklagten Wertersatz für geleistete Arbeit im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit gegen Mehraufwandsentschädigung.

Der 1949 geborene Kläger stand seit 13.10.2005 bis zu seiner Verrentung zusammen mit seiner Ehefrau im Leistungsbezug beim Beklagten bzw. dessen Rechtsvorgänger.

Vom 14.11.2005 bis 30.04.2006 war er im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit gegen Mehraufwandsentschädigung bei der Stadt A-Stadt im Bauhof - Abteilung städtische Gärtnerei - für 1,50 EUR die Stunde als ungelernter Landschaftsgärtner zwischen 72,75 Stunden und 138 Stunden monatlich beschäftigt. Zusätzlich erhielt er in diesen Monaten mit seiner Ehefrau Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) vom Beklagten. Der Kläger legte kein Rechtsmittel gegen die Zuweisung ein.