Die Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen.
II.Der Beklagte hat der Klägerin die außergerichtlichen Kostenzu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist, welcher Bemessungszeitraum bei der Berechnung des Elterngeldes für den 2009 geborenen J. zugrunde zu legen ist.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|