I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 17.06.2005 wird zurückgewiesen.
II. Die Beklagte hat der Klägerin auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten.
III. Die Revision wird zugelassen.
Zwischen den Beteiligten besteht Streit, in welchem Umfang in Rumänien vom 01.01.1967 bis 31.12.1968, 01.01.1970 bis 12.04.1971 und vom 04.08.1971 bis 31.12.1977 zurückgelegte Versicherungszeiten nach dem
Die im Jahre 1942 in Rumänien geborene Klägerin ist Inhaberin des Vertriebenenausweises A. Sie siedelte am 25.11.1991 in die Bundesrepublik über. In Rumänien war sie von 1965 bis 1987 als Mitglied der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft (
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