Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 01. Juli 2013 wird zurückgewiesen.
II.Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.Der Streitwert wird auf 1.322,33 Euro festgesetzt.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
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