LSG Bayern - Urteil vom 12.02.2014
L 13 R 1009/11
Vorinstanzen:
SG Landshut, - Vorinstanzaktenzeichen 2 R 954/10

LSG Bayern - Urteil vom 12.02.2014 (L 13 R 1009/11) - DRsp Nr. 2014/9847

LSG Bayern, Urteil vom 12.02.2014 - Aktenzeichen L 13 R 1009/11

DRsp Nr. 2014/9847

Tenor

I.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 16. September 2011 wird zurückgewiesen.

II.

Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Gewährung von Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit.