LSG Bayern - Urteil vom 09.06.2011
L 7 AS 25/10
Vorinstanzen:
SG München, vom 04.01.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 13 AS 550/05

LSG Bayern - Urteil vom 09.06.2011 (L 7 AS 25/10) - DRsp Nr. 2011/15619

LSG Bayern, Urteil vom 09.06.2011 - Aktenzeichen L 7 AS 25/10

DRsp Nr. 2011/15619

I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 4. Januar 2010 wird zurückgewiesen.

II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Die Klägerin begehrt von dem Beklagten aufgrund eines Antrags vom 23.01.2005 die Förderung einer Weiterbildungsmaßnahme bzw. die Ausstellung eines Bildungsgutscheines.