I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 4. Januar 2010 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt von dem Beklagten aufgrund eines Antrags vom 23.01.2005 die Förderung einer Weiterbildungsmaßnahme bzw. die Ausstellung eines Bildungsgutscheines.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|