Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 12.02.2014 - S
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsstreites zu tragen.
III.Der Streitwert wird auf 611 EUR festgesetzt.
I.
Streitig ist die Aufhebung einer darlehensweisen Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitslosengeld II -Alg II-) in Höhe von 610,95 EUR nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) wegen Vorliegens einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft in der Zeit vom 01.03.2007 bis 31.03.2007. Nach Einvernahme der Ehefrau des Beschwerdeführers als Zeugin hat das Sozialgericht Bayreuth (
II.
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