I. Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 24.01.2011 aufgehoben.
II. Der Klägerin wird für das Verfahren vor dem Sozialgericht Würzburg Proesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und Rechtsanwältin J., B-Stadt, beigeordnet.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|