Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 12. Juli 2007 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt als Sonderrechtsnachfolgerin des 1945 geborenen und am 11.10.2007 verstorbenen Ehemann A. die Gewährung von Blindengeld nach dem Bayerischen
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