I. Die (Nichtzulassungs-) Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Bayreuth vom 30.04.2012 - S
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
I. Streitig ist die Minderung der Leistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitslosengeld II -Alg II-) gemäß dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für die Zeit vom 01.03.2012 bis 31.05.2012.
Mit Bescheid vom 07.02.2012 minderte der Antragsgegner (Ag) das dem Kläger bewilligte Alg II für die Zeit vom 01.03.2012 bis 31.05.2012 um 30 vH (112,20 EUR monatlich).
Beim Sozialgericht Bayreuth (
Dagegen hat der von einem Bevollmächtigten vertretene ASt ausdrücklich Nichtzulassungsbeschwerde zum Bayer. Landessozialgericht eingelegt.
Zur Ergänzung des Sachverhalts wird auf die beigezogenen Gerichtsakten erster und zweiter Instanz Bezug genommen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|