Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 25.11.2008 wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
I. Zwischen den Beteiligten war streitig, ob der Klägerin wegen der Folgen des Arbeitsunfalls vom 11.11.1996 eine Verletztenrente zusteht. Die Beklagte hat eine Rentengewährung abgelehnt (Bescheide vom 02.05.2002 und 23.05.2005 sowie Widerspruchsbescheid vom 29.06.2005). Im anschließenden Klageverfahren hat das Sozialgericht (
Nach Rücknahme der Klage am 06.11.2008 hat die Klägerin die Übernahme der Kosten des von Dr. G. erstellten Gutachtens auf die Staatskasse beantragt. Das
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