Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 30.04.2012 - S
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Streitig ist die Absenkung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitslosengeld II - Alg II -) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für die Zeit vom 01.07.2008 bis 30.09.2008 um 30 v.H. (laut Beklagter: 104,00 EUR monatlich).
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