LSG Bayern - Beschluss vom 17.11.2010
L 10 AL 282/10 B PKH
Vorinstanzen:
SG Nürnberg, vom 28.09.2010 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 AL 591/09

LSG Bayern - Beschluss vom 17.11.2010 (L 10 AL 282/10 B PKH) - DRsp Nr. 2011/20121

LSG Bayern, Beschluss vom 17.11.2010 - Aktenzeichen L 10 AL 282/10 B PKH

DRsp Nr. 2011/20121

Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 28.09.2010 aufgehoben.

Dem Kläger wird für das Verfahren vor dem Sozialgericht Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und Rechtsanwältin B., B-Stadt, beigeordnet.

Gründe:

I. Streitig ist, ob dem Kläger Prozesskostenhilfe (PKH) für einen bereits abgeschlossenen Rechtsstreit zu bewilligen ist.

Den Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben des unter einem frühkindlichen Autismus und einem zerebralen Anfallsleiden leidenden Klägers lehnte die Beklagte nach Einholung einer ärztlichen Stellungnahme mit Bescheid vom 01.09.2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 02.10.2009 ab. Es sei nicht zu erwarten, dass der Kläger nach der Teilnahme an der Maßnahme wenigstens ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen werde.