Die Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Bayer. Landessozialgerichts vom 23.05.2013 - L 11 AS 229/13 B - wird verworfen.
II.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Streitig ist die Aufhebung der Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitslosengeld II -Alg II-) gemäß dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für die Zeit vom 03.06.2009 bis 31.07.2009 und die Erstattung überzahlter Leistungen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|