LSG Bayern - Beschluss vom 16.09.2011
L 13 R 720/10 B
Vorinstanzen:
SG Würzburg, vom 05.05.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 1 R 4399/09

LSG Bayern - Beschluss vom 16.09.2011 (L 13 R 720/10 B) - DRsp Nr. 2012/12330

LSG Bayern, Beschluss vom 16.09.2011 - Aktenzeichen L 13 R 720/10 B

DRsp Nr. 2012/12330

I. In Abänderung des Beschlusses des Sozialgerichts Würzburg vom 5. Mai 2010 werden die Kosten für das Gutachten des Dr. med. habil I. vom 24.04.2009 auf die Staatskasse übernommen.

II. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Gründe:

I. Streitig ist die Übernahme der Kosten für zwei Gutachten gemäß § 109 SGG auf die Staatskasse.

Im Hauptsachverfahren begehrte der 1951 geborene Beschwerdeführer und Kläger die Gewährung einer Rente wegen voller bzw. teilweiser Erwerbsminderung, die die Beklagte mit Bescheid vom 04.09.2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 29.08.2007 abgelehnt hatte. Das Sozialgericht Würzburg beauftragte zunächst von Amts wegen den Orthopäden Dr. S. und den Nervenarzt Dr. B. mit der Erstellung von Gutachten.