Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 22. Dezember 2014 wird zurückgewiesen.
I.
Die Beschwerdeführerin (Bf) wendet sich gegen einen Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg (
Die Bf begehrt PKH für eine zu erhebende Klage, mit der sie Ansprüche aus abgetretenem Recht des Versicherten C. (Y) wegen eines Arbeitsunfalls vom 05.07.2002 gegen die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (BG) geltend macht. Für die Hauptsache hat die Bf den Antrag angekündigt, die BG zu verurteilen, an die Bf 125.596,31 EUR zu zahlen.
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