Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 22.08.2011 - S
I. Streitig ist die Bewilligung höherer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitslosengeld II - Alg II -) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für die Zeit vom 01.07.2011 bis 31.12.2011.
Mit Bescheid vom 21.06.2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 14.07.2011 bewilligte der Beklagte Alg II für die Zeit vom 01.07.2011 bis 31.12.2011 und berücksichtigte dabei einen Regelbedarf in Höhe von 364,00 EUR.
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