Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Bayreuth vom 22. Mai 2012 wird zurückgewiesen.
I.
Streitig ist eine Gerichtskostenfeststellung der Urkundsbeamtin in einem unfallversicherungsrechtlichen Rechtsstreit.
Im Verfahren vor dem Sozialgericht Bayreuth (
Mit Kostenrechnung des
Dagegen hat der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 06.04.2012 vorgetragen, dass es sich seiner Meinung nach bei dem Rechtsstreit um einen Fall nach § 183 Sozialgerichtsgesetz (SGG) handle, welcher kostenfrei sei.
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