Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 12.02.2014 - S
Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.Der Streitwert wird auf 611EUR festgesetzt.
I.
Streitig ist die Aufhebung einer darlehensweisen Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitslosengeld II -Alg II-) in Höhe von 610,95 EUR nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) wegen Vorliegens einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft in der Zeit vom 01.03.2007 bis 31.03.2007.
Nach Einvernahme der Beschwerdeführerin als Zeugin hat das Sozialgericht Bayreuth (
Gegen die Nichtzulassung der Berufung hat die Beschwerdeführerin Beschwerde zum Bayer. Landessozialgericht eingelegt. Ohne Verfahrensbeteiligter zu sein, sei über sie vom
Zur Ergänzung des Tatbestandes wird auf die Akten erster und zweiter Instanz Bezug genommen.
II.
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