I. Auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 19.04.2011 - S
II. Die Nichtzulassungsbeschwerde wird als Berufung fortgeführt.
Die Berufung war zuzulassen, denn es liegt ein Verfahrensfehler bzw. ein Abweichen des
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