Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 8. Oktober 2010 wird zurückgewiesen.
I. Zwischen der Klägerin und Beschwerdeführerin (Bf) und dem Beklagten und Beschwerdegegner (Bg) ist vor dem Sozialgericht Würzburg ein Klageverfahren in einer Angelegenheit nach dem Opferentschädigungsgesetz (
Die Bf ist in der ehemaligen DDR Opfer eines langjährigen sexuellen Missbrauchs während ihrer Kindheit und Jugend geworden. 1989 siedelte sie in die Bundesrepublik Deutschland über. Am 29.10.1996 stellte sie beim damaligen Versorgungsamt W. einen Antrag auf Beschädigtenversorgung nach dem
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