LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 30.07.2014
L 5 KR 1002/12
Fundstellen:
DStR 2015, 1262
Vorinstanzen:
SG Ulm, vom 14.02.2012 - Vorinstanzaktenzeichen S 3 KR 1256/11

LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 30.07.2014 (L 5 KR 1002/12) - DRsp Nr. 2014/15930

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.07.2014 - Aktenzeichen L 5 KR 1002/12

DRsp Nr. 2014/15930

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 14.02.2012 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.

Tatbestand

Streitig ist, ob die Klägerin der Versicherungspflicht zur Künstlersozialversicherung unterliegt.

Die 1950 geborene Klägerin war bei Antragstellung als freiwilliges Mitglied bei der B. krankenversichert, derzeit ist sie nach eigenen Angaben freiwilliges Mitglied der I ... Sie erwarb am 24.02.2002 die Lehrberechtigung als Thai Chi Lehrerin des Thai Chi Forums D. Thai Chi ist eine im K. Ch. entwickelte Kampfkunst. Vor allem in jüngerer Zeit wird es häufig als allgemeines System der Bewegungslehre oder der Gymnastik betrachtet, da es einerseits der Gesundheit sehr förderlich sein soll, andererseits der Persönlichkeitsentwicklung und der Meditation dienen kann. Zur Praxis gehören Atemübungen, Körper- und Bewegungsübungen, Konzentrationsübungen und Meditationsübungen der inneren Stille. Die Übungen dienen zur Anreicherung und Harmonisierung des Qi.