Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 27. Juni 2012 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten beider Rechtszüge sind nicht zu erstatten.
Die Beteiligten streiten über die Pflicht des beklagten privaten Versicherungsunternehmens, mit dem Kläger einen Pflegeversicherungsvertrag zu den für sogenannte Altversicherte geltenden Bedingungen abzuschließen.
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